Sobald sich ein Unfall bei der Arbeit, in der Schule, KiTa, Kindergarten oder auf Dienstwegen ereignet, tritt im Normalfall die gesetzliche Unfallversicherung als Kostenträger ein. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Arbeitgeber seinen Betrieb bei einer Berufsgenossenschaft oder einem anderen zuständigen Unfallversicherungsträger angemeldet hat.
In unserer Praxis sind sämtliche Voraussetzungen zur Durchführung des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens erfüllt. Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Partnern der gesetzlichen Unfallversicherung, um Sie schnellstmöglich wieder auf den Weg der Genesung zu bringen.
In einer eigens dafür vorgesehenen Sprechstunden stehen wir Ihnen für alles weitere zur Verfügung.